Was das Gesetz in Slowenien über Elektroroller sagt
Rechtliche Einstufung L1e und L3e, vorgeschriebene Ausrüstung, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote auf Radwegen und Gehwegen.

Klassifizierung L1e (AM)
Gemäß dem Gesetz über Kraftfahrzeuge (ZMV-1) ist ein E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Nennleistung von bis zu 4 kW in die Kategorie L1e eingestuft. Ein Führerschein der Klasse AM oder B (erworben vor dem 1.4.2013) ist erforderlich.
Klassifizierung L3e (A1)
Ein E-Scooter mit einer Leistung über 4 kW und/oder einer Geschwindigkeit über 45 km/h fällt in die Kategorie L3e. Ein Führerschein der Klasse A1, A2 oder A ist erforderlich.
Pflichtausrüstung am Scooter
LED-Tagfahrlicht (automatisch), Rücklicht, Blinker, Bremslichter, Klingel/Hupe, zwei Bremssysteme (Vorder- und Hinterradbremse), Nummernschild.
Gehwege und Radwege
Das Fahren mit einem motorisierten E-Scooter (AM, A1) auf Gehwegen und Radwegen ist verboten. Sie müssen auf der Fahrbahn fahren, genau wie mit einem benzinbetriebenen Moped.
Promillegrenze
Für Fahrer von Mopeds und Motorrädern gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰ Alkohol im Blut (absolutes Verbot). Bußgelder ab 600 € aufwärts + Entzug des Führerscheins.
