Elektroroller ohne Führerschein: Was das Gesetz in Slowenien erlaubt
Sie dürfen nur Elektrofahrräder bis 25 km/h ohne Führerschein fahren. Für alle Roller, auch die 25 km/h-Modelle, benötigen Sie mindestens einen AM-Führerschein.

In Slowenien benötigen Sie für das Führen jedes zugelassenen Kraftfahrzeugs – einschließlich E-Scooter – einen Führerschein. Ohne Führerschein dürfen Sie lediglich ein Elektrofahrrad (EPAC) mit Hilfsmotor bis 250 W und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren.
Niedrigste Kategorie: AM
Der kleinste Führerschein, der das Fahren eines E-Scooters erlaubt, ist der AM-Führerschein. Diesen können Sie bereits mit 15 Jahren erwerben und er berechtigt zum Fahren von Mopeds und Rollern der Kategorie L1e bis 45 km/h.
Was ist, wenn ich einen B-Führerschein (Auto) habe?
Ein vor dem 1. April 2013 erworbener B-Führerschein umfasst auch das Recht zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien AM und A1. Nach diesem Datum müssen Sie eine zusätzliche Prüfung ablegen.
Häufiger Irrtum
Die Geschwindigkeit von 25 km/h gilt nur für Elektrofahrräder mit Pedalen. Ein 25 km/h schneller Elektroroller ist immer noch ein Moped und erfordert einen AM-Führerschein, eine Zulassung und eine Versicherung.
